26 June 2024
Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit. Continue reading >>
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26 April 2024
Who is afraid of actio popularis?
If, as the German experience suggests, the actio popularis exclusion serves to bar individuals from invoking objective illegality that does not concern rights, while standing of associations is a way to enforce objective legality despite the actio popularis exclusion, it is hard to see why this should have any relevance for the European Convention of Human Rights. Human rights are, after all, rights.
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23 April 2024
Gewalt als körperliche Zwangswirkung
Sitzblockaden gelten gemeinhin als Form des friedlichen Protests. Die Strafgerichte sehen in der Störung der freien Fahrt der Autofahrer:innen jedoch eine Nötigung durch „Gewalt“ nach § 240 StGB. Aus unserer Sicht setzt Gewalt dagegen eine Einwirkung auf den Körper des Opfers voraus. Der Gewaltbegriff der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG und führt auch strafrechtsintern zu gravierenden Unstimmigkeiten. Continue reading >>27 November 2023
Schuldenbremse und Klimawandel
Das Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 stellt die Ampelkoalition vor enorme Herausforderungen. Wichtige Förderprogramme zum Übergang in eine möglichst emissionsfreie Wirtschaftsweise sind akut gefährdet. Da ist es wenig verwunderlich, dass das Urteil auch kritische Reaktionen ausgelöst hat. Ich halte es im Ergebnis ebenfalls für bedenklich, dass schuldenfinanzierte Investitionen in den klimaverträglichen Umbau der Wirtschaft kategorisch ausgeschlossen werden. Ich sehe aber nicht, dass dieses Ergebnis auf der Ebene der Verfassungsinterpretation zu vermeiden gewesen wäre. Vielmehr wird deutlich, dass die Regelung des Art. 115 Abs. 2 GG dringend auf den Prüfstand gehört. Die Verfassung sollte die politischen Akteure nicht auf eine einseitige Sicht der Wirtschaftspolitik und ein verkürztes Verständnis von Generationengerechtigkeit festlegen. Continue reading >>13 January 2023
Versammlungsfreiheit in Lützerath – zur Disposition von RWE und Behörden?
Die Räumung von Lützerath ist im Gange. Die klimapolitischen Protestaktionen dürften bald beendet sein und das Dorf für den Braunkohleabbau abgebaggert werden. Friedliche Proteste dagegen am Ort des Geschehens waren nicht nur demokratisch legitim, sondern auch von der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt. RWE war daher verpflichtet, die Proteste zu dulden, solange nicht zu befürchten war, dass die Abbaggerung gewaltsam verhindert würde. Continue reading >>14 May 2022
Das „Grundrecht auf Autofahren“ als Grenze demokratischer Stadtgestaltung?
Diese Woche wurde bekannt, dass der Berliner Senat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für unzulässig erklärt hat. Das Volksbegehren verstoße gegen das Grundgesetz, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Die Entscheidung lässt aufhorchen. Kann es wirklich sein, dass das Interesse, mit dem Auto durch Berlin zu fahren, ein politisches Projekt zur radikalen Umgestaltung des urbanen Raums verfassungsrechtlich unzulässig macht? Continue reading >>25 May 2021
Restrisiken der Kultur
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. Mai 2021 eine Verfassungsbeschwerde prominenter Musiker:innen gegen die "Bundesnotbremse" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss ist eine verpasste Chance, denn die Kammer wagt es nicht, von der Politik einzufordern, künstlerische Entfaltung (jenseits digitaler Formate) auch unter Pandemiebedingungen bei Anwendung umfassender Schutzkonzepte zu ermöglichen. Continue reading >>
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25 January 2019
Ein bisschen Verfolgung kann so schlimm nicht sein? Sicherheit in Herkunftsstaaten ist keine Frage des politischen Willens
Vor einer Woche hat der Bundestag beschlossen, Georgien sowie die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Angesichts der Zuständigkeit des Gesetzgebers entsteht der Eindruck, dass es eine Frage des politischen Willens sei, ob Länder sicher sind. Das wird der verfassungsrechtlichen Konzeption aber nicht gerecht. Continue reading >>
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