Nikolas Eisentraut
Neben dem für die Sexarbeit zentralen ProstSchG findet sich in der Gewerbeordnung mit § 33a eine Norm, die die geschlechtsbezogene „Schaustellung von Personen“ ordnungsrechtlich strukturiert. Sie verdient in der Debatte um die Regulierung von Sexarbeit Beachtung, weil sie illustriert, wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zum Austragungsort der moralisch aufgeladenen Debatte um Sexarbeit werden kann.
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Teresa Katharina Harrer
Die (straf-)rechtliche Regulierung der Prostitution/Sexarbeit ist seit Jahren nicht nur in feministischen Kreisen hoch umstritten. Insbesondere die Diskussion um die Einführung eines Sexkauf-Verbots nach schwedischem Vorbild kommt nicht zum Erliegen. Weniger heiß diskutiert werden die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften, die die Prostitution betreffen. Dabei lohnt sich der Blick in den 13. und 18. Abschnitt des StGB, denn hier wird der ambivalente Blick des Gesetzgebers auf das Phänomen Prostitution/Sexarbeit einmal mehr deutlich.
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Shari Gaffron
Sexarbeiter:innen sind seltener krankenversichert als andere Erwerbstätige. Ursächlich ist eine komplexe Gesamtsituation, die unter anderem von einer erhöhten Anfälligkeit des Prostitutionsgewerbes für sozialversicherungsrechtliche (Schein-) Selbstständigkeit geprägt ist. Im Ergebnis reicht die Einführung des Informations- und Beratungsgesprächs nach dem ProstSchG als Maßnahme nicht aus, um den Zugang zu angemessener Absicherung im Krankheitsfall zu sichern.
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Margarete von Galen
Der Gesetzgeber wollte mit dem ProstSchG einen Rechtsrahmen schaffen, der dem erforderlichen Schutz der Prostituierten gerecht wird. Neben anderen Unklarheiten bleiben allerdings Fragen im Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht, die in Praxis und Rechtsprechung nicht abschließend gelöst sind. Prostitution war und ist von Missverständnissen begleitet, die sich zum Nachteil der Branche auswirken. Prominentes Beispiel ist die Verwendung des Begriffs der „milieubedingten Unruhe“ im Bauplanungsrecht. Obwohl mit dem ProstSchG ein ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen wurde, setzen sich bauplanungsrechtliche Unklarheiten innerhalb dieses Rahmens fort.
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Ronja Westermeyer
Als maßgebliche Rechtsquellen der Sexarbeit sind nicht nur die speziellen, die Sexarbeit regelnden Gesetze, das Prostitutionsgesetz von 2007 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 von Bedeutung, sondern auch allgemeinere, verwaltungsrechtliche Instrumente. In der Praxis sind Sperrgebietsverordnungen besonders relevant. Diese verbieten als Rechtsverordnungen die Ausübung der Sexarbeit in bestimmten Gemeindegebieten oder auch in ganzen Gemeinden vollständig oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt. Die derzeitige praktische Umsetzung verletzt die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen und steht im Widerspruch zum Regulierungskonzept des ProstG und des ProstSchG.
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Demet Demir
Mit der Einführung des ProstSchG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in Deutschland neue gesetzliche Verpflichtungen verabschiedet, die die Situation der Prostituierten verbessern und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen. Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des intendierten Schutzes ist die Anmeldepflicht nach § 3 Abs. 1 ProstSchG, die in mehrfacher Hinsicht eine Belastung für die Anmeldepflichtigen bedeuten kann. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigt sich, dass dieser Verpflichtung das im Diskurs verankerte klassistische und rassistische Narrativ der nicht selbstbestimmten migrantischen Sexarbeiterin nicht nur vorausgeht, sondern zugrunde liegt.
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Stephan Rixen
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) bot sich mir die Gelegenheit, einen längeren Überblicksbeitrag zum seinerzeit noch recht neuen Gesetz zu verfassen. Ich wählte für den Aufsatz eine Überschrift, mit der ich heute etwas hadere: „Gewerberecht der Sexualität: Das Prostituiertenschutzgesetz“. Auf der Suche nach einer (scheinbar) griffigen Überschrift habe ich die Ambivalenz dieser Überschrift nicht verkannt, sondern gesucht. Die irritierenden Assoziationen, die sich ergeben, wenn die Kommerzialisierung („Gewerbe“) von Sexualität zum Thema rechtlicher Regulierung wird, habe ich eher als rhetorische Herausforderung begriffen, ohne die brutalen Schattenseiten der Sexarbeit hinreichend zum Problem zu machen.
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Stefanie Killinger
Die Debatte über die Regulierung von Prostitution wogt zwischen zwei feministischen Positionen zu Prostitution selbst hin und her, die miteinander unvereinbar sind. Diese Positionen markieren die äußeren Punkte auf einer Skala, die von Verbot bis Liberalisierung reicht. Auf dieser Skala lassen sich geltendes Recht wie Reformvorschläge verorten. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz liegt zwischen den Punkten und unternimmt den Versuch der Vermittlung. Trotz seiner Vollzugsdefizite ist es die bessere Alternative, wenn es wirklich um den Schutz von Prostituierten gehen soll.
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Sina Fontana, Pia Lange, Dana-Sophia Valentiner
Die rechtspolitische Debatte über Sexarbeit ist stark ideologisch und moralisch aufgeladen sowie durch stereotype Vorurteile von Sexarbeiter*innen als Opfer gesellschaftlicher Verhältnisse und männlicher Herrschaftsansprüche geprägt. Die Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in Deutschland sind allerdings sehr vielfältig. Dieser Vielfalt – über den Sachbereich verschiedener Rechtsgebiete und den Kreis denkbarer Adressat:innen hinweg – gerecht zu werden, ist eine der größten Herausforderungen für die Regulierung der Sexarbeit. Die Beiträge des Symposiums „Regulierung der Sexarbeit in Deutschland – 6 Jahre Prostituiertenschutzgesetz“ beleuchten aus einer intradisziplinären Perspektive verschiedene Aspekte des Rechts der Sexarbeit und ziehen gleichzeitig eine Zwischenbilanz zum Prostituiertenschutzgesetz.
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