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14 November 2023
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Im Wettlauf mit der Zeit

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bis 2025 eine umfassende Reform des Sicherheitsrechts vorgenommen. Wie so oft in dieser Legislatur kam ihr dabei jedoch etwas in die Quere – diesmal das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte im Herbst 2022 bestimmte Informationsübermittlungsvorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig – und setzte dem Gesetzgeber enge Fristen zur Reparatur bis Ende 2023. Nicht viel Zeit, um einen Kernbereich des Sicherheitsrechts neu zu justieren und zugleich in einem hoch volatilen politischen Umfeld angemessene Regelungen zu finden. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der allerdings an mehreren Stellen mit den Vorgaben aus Karlsruhe offensichtlich nicht zu vereinbaren ist.

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