Verfassungsblog für Bibliotheken
Der Verfassungsblog veröffentlicht Analysen von Wissenschaftler*innen zu aktuellen Themen aus Verfassungsrecht und -politik. Im Jahr 2009 als „Blog“ von Max Steinbeis gegründet, haben mittlerweile über 3.000 Expert*innen aus der ganzen Welt auf dem Verfassungsblog publiziert, diskutiert und ihre Forschung ihren Kolleg*innen und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jeder der 800 Texte, die der Verfassungsblog durchschnittlich im Jahr veröffentlicht, durchläuft wenigstens eine interne Begutachtung durch die 9-köpfige Redaktion. Wenn nötig wird diese um eine externe Review von einer oder mehr der Associate Editors ergänzt, die in einzelnen Bereichen des öffentlichen und Verfassungsrechts über besondere Expertise verfügen. Zugangsbeschränkungen gibt es keine: Die Texte werden Diamond OA – also ohne Gebühren für Leser*innen oder Wissenschaftler*innen – unter einer CC-BY-SA-Lizenz veröffentlicht, wobei die Autor*innen auch eine offenere oder strengere Lizenz wählen können. Das Copyright der Beiträge verbleibt selbstverständlich bei den Autor*innen. Die Publikationen des Verfassungsblogs erfüllen auch die Anforderungen an die technische Qualität wissenschaftlicher Publikationen, indem Metadaten bereitgestellt, DOIs vergeben und die Beiträge langzeitarchiviert werden. Der Verfassungsblog ist als gGmbH gemeinnützig organisiert und transparent in seinen Kosten.
Facts & Figures
2,1 Mio. Besuche hatte der Verfassungsblog im Jahr 2023. Zwei Drittel der Leser*innen greifen aus Deutschland auf den Verfassungsblog zu und ein Drittel aus dem Ausland. Jährlich verzeichnet der Verfassungsblog etwa 3 Millionen Klicks, die Interaktionen auf Social Media nicht mitgezählt.
3.000 Autor*innen haben bislang auf dem Verfassungsblog veröffentlicht. Diese sind vor allem Wissenschaftler*innen (von Studierenden über Doktorand*innen bis hin zu Professor*innen), aber auch Praktiker*innen aus Justiz, Journalismus oder Politik aus der ganzen Welt.
9 Redakteur*innen betreuen die Beiträge. Sie sind Jurist*innen mit Hochschulabschluss. Die Redakteur*innen sind unbefristet angestellt und werden in Anlehnung an TV L-13 vergütet. Die Redaktionsarbeit umfasst (i) die Akquise von Beiträgen, (ii) die Sichtung und Beantwortung von angefragten und unangefragten Einreichungen und (iii) das inhaltliche und formale Redigat von Beiträgen in ein bis drei Schleifen mit dem*der Autor*in. Die Redaktion wird von 20 Associate Editors unterstützt, die in einzelnen Bereichen des öffentlichen und Verfassungsrechts besondere Expertise vorweisen und dazu beitragen, die wissenschaftliche Qualität der Publikationen sicherzustellen.
800 Beiträge erscheinen jährlich auf dem Verfassungsblog. Gegenstand der Beiträge sind dabei Gesetzesvorschläge/-änderungen, Gerichtsentscheidungen und Debatten des Öffentlichen Rechts (insbesondere des Verfassungsrechts) mit Strahlwirkung in Straf- und Zivilrecht. Dabei beschränkt sich der Verfassungsblog nicht auf das Deutsche Recht sondern versteht sich als Forum für den entstehenden gemeinsamen europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Deswegen gibt es auch viele Beiträge, die sich mit detaillierten Analysen rechtlicher Debatten in Frankreich, Ungarn, Indien oder Kenia befassen und Autor*innen aus aller Welt zu Wort kommen lassen.
Metadaten, Sichtbarkeit, Open Source
Die inhaltliche, wissenschaftliche Qualität der Beiträge des Verfassungsblog wird komplementiert durch die technische Qualität der Veröffentlichungen. Die Texte des Verfassungsblog verfügen über eine DOI und Metadaten in den gängigen Standardformaten, die digitale Langzeitarchivierung der Beiträge ist in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek über das Repositorium des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Staatsbibliothek zu Berlin <intR>²Dok gewährleistet. Der Verfassungsblog und seine Veröffentlichungen sind im DOAJ indexiert. Der Verfassungsblog arbeitet kontinuierlich daran, die technische Qualität seiner Publikationen zu verbessern. Eine Umfrage, die der Verfassungsblog als Teil des BMBF-geförderten Projekts „Offener Zugang zu Öffentlichem Recht“ unter Bibliotheksmitarbeiter*innen durchgeführt hat, hat wertvolle Hinweise gegeben, was es dafür braucht (die Ergebnisse lassen sich hier nachlesen). Ebenfalls im Rahmen des Pojekts war es möglich, in Zusammenarbeit mit einem Software-Entwickler Plugins zu entwickeln um die technische Qualität der Veröffentlichungen weiter zu verbessern. So werden die Metadaten unserer Publikationen jetzt direkt auf unserer Website in den Standardformaten MARC21 XML, MODS und Dublin Core zu bereitgestellt und verfügen über eine OAI PMH 2.0-Schnittstelle. Zudem sind wir nun in der Lage, GND-Schlagworte zu vergeben und unsere Publikationen erhalten automatisiert Crossref-DOIs, welche auf die html-Versionen der Texte auflösen. Den Zugang zu Crossref ermöglicht uns eine Kooperation mit Front Matter. Die Plugins wurden bewusst so entwickelt, dass sie keine „Insellösung“ für den Verfassungsblog bieten, sondern auch von anderen Wissenschaftsblogs, die WordPress nutzen, verwendet werden können. Die Plugins samit Dokumentation sind zur Nachnutzung auf GitHub frei verfügbar, damit auch andere Wissenschaftsblogs, die WordPress nutzen, davon Gebrauch machen können.
Wo möglich, nutzt der Verfassungsblog Open-Source-Lösungen und setzt auf Datensparsamkeit. Für die Datenanalyse auf der Website kommt etwa nur Matomo zum Einsatz, für die interne Kommunikation verwendet das Team Element.
Kollektive Finanzierung
Der Verfassungsblog ist in seinen Kosten transparent. Als gemeinnützige GmbH ist er nicht gewinnorientiert und seine Einnahmen dienen dazu, den Blogbetrieb zu finanzieren. Die Lohnkosten für die Angestellten des Verfassungsblog machen dabei 85 % des Budgets aus. Der Verfassungsblog erhebt keine APCs, um jede*r Autor*in unabhängig von ihren finanziellen Mitteln (oder der ihrer wissenschaftlichen Einrichtung) und ohne administrativen Aufwand eine Veröffentlichung zu ermöglichen – allein die Qualität eines Beitrags entscheidet darüber, ob er veröffentlicht wird.
Wissenschaftliche Bibliotheken stellen mit Finanzierungsbeiträgen sicher, dass der Verfassungsblog rechtswissenschaftliche Expertise Forscher*innen und der interessierten Öffentlichkeit in Deutschland, Europa und darüber hinaus ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung stellt. Auf diese Weise unterstützen sie den freien, wissenschaftlichen Diskurs und verhelfen Forscher*innen ihrer Einrichtungen zu Sichtbarkeit weit über die Landesgrenzen hinaus. Einrichtungen, die sich an der Finanzierung des Verfassungsblog beteiligen, erhalten zudem mehr Sichtbarkeit durch die Einbindung des Logos in den Beiträgen affilierter Autor*innen auf der Website. Unterstützenden Einrichtungen wird das Verfassungsblatt zur Verfügung gestellt, das die veröffentlichten Texte der Blog-Timeline aus einem Monat in einer PDF zusammenführt und aufbereitet. In unserem Contributors Board Meeting informieren wir die untersützenden Einrichtungen jährlich darüber, woran wir im vorangegangenen Jahr gearbeitet haben, über Einnahmen und Ausgaben und welche Projekte und Publikationen wir planen. Durch Austausch mit den Bibliotheken können wir unsere Publikationen besser machen und Einrichtungen, die sich an der Finanzierung des Verfassungsblog beteiligen, erfahren, was mit ihrem Geld passiert.
Einrichtungen, die sich an der Finanzierung des Verfassungsblog beteiligen, können frei wählen, ob sie den regulären Preis entrichten („Vollsponsoring“) oder sich in Form von „Sponsoring light I“ oder „Sponsoring light II“ beteiligen. Letzteres ist besonders geeignet bei kleinen Bibliotheksetats und für Einrichtungen ohne rechtswissenschaftliche Fakultät; das „Vollsponsoring“ wird insbesondere für Einrichtungen mit rechtswissenschaftlicher Fakultät empfohlen. Wenn Sie sich mit Ihrer Einrichtung an der Finanzierung des Verfassungsblog beteiligen möchten oder noch Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf: [email protected].
Kosten pro Einrichtung | |
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Vollsponsoring | 3.000 € |
Sponsoring light I | 2.000 € |
Sponsoring light II | 1.500 € |
Was den Verfassungsblog ausmacht
Diskursiv: Das prägnante Format und die kurzen Veröffentlichungszeiten erleichtern es, einen wissenschaftlichen Diskurs anzustoßen, in dem Wissenschaftler*innen direkt aufeinander reagieren. So können zu wichtigen Themen innerhalb weniger Tage mehrere Beiträge mit unterschiedlichen, aufeinander bezugnehmende Analysen veröffentlicht werden – so zum Beispiel zum Klimabeschluss des BVerfG oder zu einer allgemeinen Impfpflicht.
Verständlich: Die Beiträge sind verständlich und kurz gehalten (meist 1.500 Wörter). Die Redaktion unterstützt die Autor*innen dabei, ihre Texte wenn nötig zu kürzen, die Argumente präziser herauszuarbeiten und sprachlich einfach zu halten. So können sich Leser*innen mit und ohne juristische Fachkenntnisse eine Meinung zu komplexen rechtlichen und rechtspolitischen Debatten bilden, wie zum Mietendeckel oder Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine.
Qualitätsgesichert: Als Diskursplattform an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und politischer Öffentlichkeit ist der Anspruch an die wissenschaftliche Qualität der Veröffentlichungen hoch. Die Redaktionsmitglieder, selbst Jurist*innen mit mindestens einem Hochschulabschluss und teilweise langjähriger Erfahrung in Forschung und Wissenschaft, stellen die Qualität der Beiträge sicher. Ergänzt wird die redaktionelle Begutachtung bei Bedarf durch die 20 Associate Editors, die über besondere Expertise in einzelnen Bereichen des öffentlichen Rechts verfügen.
Unabhängig: Der Verfassungsblog ist kein Annex einer Universität, Wissenschaftsinstitution oder eines Verlags. Der Verfassungsblog ist eine gemeinnützige GmbH, auf der jede*r unabhängig von der Affiliation publizieren kann, sofern die wissenschaftliche Qualität gewahrt ist. Die Finanzierung des Verfassungsblog beruht auf verschiedenen Quellen und kann hier genauer nachvollzogen werden.
Schnell: Wissenschaftler*innen können aufgrund ihrer Expertise auch schnell fundierte Analysen in prägnantem Umfang verfassen. Das digitale Blogformat sowie die stetig besetze Redaktion ermöglichen es so, einen Beitrag innerhalb weniger Tage oder gar Stunden nach einem Ereignis zu veröffentlichen. Besonders eindrücklich hat sich dies zu Beginn der Corona-Pandemie gezeigt, als der Verfassungsblog einer Vielzahl von Expert*innen eine Plattform bot, um die getroffenen Notfallmaßnahmen quasi in Echtzeit zu dokumentieren und rechtlich einzuordnen.