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09 March 2016
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Von wegen „Rückkehr zum Recht“: Warum die deutsche Grenzpolitik den Maßgaben des Dublin-Systems entspricht

Seit einigen Wochen wird vielerorts – und seit kurzem auch auf diesem Blog (zuletzt hier und hier) – die Forderung einer „Rückkehr zum Recht“ diskutiert. Nicht ganz selbstverständlich ist dabei der Art. 20 IV Dublin-III-VO in das Zentrum der Diskussion gerückt. Peukert, Hillgruber, Foerste und Putzke haben dabei eine für Migrationsrechtler*innen doch überraschende Lesart dieser Vorschrift präsentiert: Danach soll es für Deutschland möglich sein, unionsrechtskonform Einreiseverweigerungen an der Grenze auszusprechen, weil nach Art. 20 IV 1 Dublin-III-VO die Zuständigkeit unbestreitbar bei anderen Mitgliedstaaten liege. Faktisch liefe dies darauf hinaus, Schutzsuchende pauschal an ein Land zu verweisen, das soeben Obergrenzen für die Behandlung von Asylanträgen beschlossen hat. Das ohnehin stark reformbedürftige Dublin-System würde mit einem solchen Ergebnis vollends ad absurdum geführt. Continue reading >>
04 March 2016

Ist der deutsche Transit österreichisches Hoheitsgebiet?

Im Streit um den rechtskonformen Umgang mit von Österreich kommenden Asylsuchenden haben Peukert, Hillgruber, Foerste und Putzke ein neues Kapitel aufgeschlagen. Sie halten die Zurückweisung der aus Österreich kommenden Schutzsuchenden für europarechtlich unbedenklich, da der an der deutschen Kontrollstelle gestellte Antrag auf österreichischem Hoheitsgebiet gestellt sei. Ich halte, um das Ergebnis vorwegzunehmen, diese Argumentation für abwegig. Den Autoren ist nicht einmal zugute zu halten, dass sie Art. 20 IV VO Dublin III in die Debatte eingeführt haben. Die Bestimmung ist bisher keineswegs übersehen worden, es ist nur noch niemand auf die Idee verfallen, den deutschen Transit als österreichisch zu definieren. Continue reading >>
02 March 2016
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Nochmals: Die Politik offener Grenzen ist nicht rechtskonform

Die Diskussion über die Frage, ob die Politik offener Grenzen mit dem geltenden Recht in Einklang steht, gewinnt an Dynamik und Tiefenschärfe. Mit Roman Lehner hat erstmals ein Fachkollege auf unsere andernorts vertretene Auslegung der Dublin III-VO und des Schengener Grenzkodex erwidert. Seine Gegenthese lautet im Kern: Schutzanträge an der deutsch-österreichischen oder einer anderen Binnengrenze unterfallen Art. 3 Abs. 1 und nicht Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO, weshalb die Zuständigkeits- und letztlich die Antragsprüfung in Deutschland und nicht in Österreich stattzufinden haben. Dieser Einwand beruht freilich auf einem grundlegenden Missverständnis der Konzeption des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und speziell des Art. 3 Abs. 1 S. 1 Dublin III. Continue reading >>
26 February 2016

Grenze zu, dank Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO? Eine Replik

Darf Deutschland Flüchtlinge an seiner Grenze (jetzt doch) zurückweisen? In diesem Blog wurden die europa-, verfassungs- und asylrechtlichen Vorgaben, die dem entgegenstehen, hinreichend ausgebreitet (hier, hier, hier und hier). Trotzdem reißt die Debatte, ob Deutschland sich zu Recht für zuständig hält, aus Österreich kommende Flüchtlinge auf ihre Asylberechtigung zu überprüfen, nicht ab. Zuletzt haben vier Juraprofessoren in der FAZ die These aufgestellt, es gebe sehr wohl eine Rechtsnorm, die diese Verantwortung Österreich zuweist – nämlich Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Die Norm gibt das nicht her. Continue reading >>
27 January 2016

Deutschland und die Flüchtlinge: zwischen Scylla und Charybdis

An die Stelle des Zuständigkeitssystems nach Dublin ist das Prinzip der freien Wahl des Asylstaates getreten. Das ist ein Pull-Faktor ersten Ranges. Kann sich Deutschland nun auf eine Art Notstand berufen und die Vorgaben des EU-Rechts abschütteln nach dem Motto: Wenn die anderen Staaten Dublin nicht beachten, dann dürfen wir uns auch davon lösen und Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen? Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Bundesregierung eines Tages dazu gezwungen sehen wird. Dass eine solche Maßnahme bislang nicht getroffen geworden ist, stellt aber keinen Rechtsbruch dar. Continue reading >>
14 October 2015

Transitzonen für Flüchtlinge im Dublin-System?

Um eine Überforderung von Behörden und Zivilgesellschaft in der Flüchtlingskrise abzuwenden, schlagen manche so genannte Transitzonen an den deutschen Außengrenzen vor. Abgesehen von der Frage, wie dies ins Dublin-System passt – wer sich die jüngsten Äußerungen aus der CSU dazu genauer ansieht, der kann erahnen, wohin die Reise eigentlich gehen soll: Die Transitzonen sind der Versuch, das Konzept der bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber vom Balkan bundesweit als Standard zu etablieren – nur mit Stacheldraht abgeriegelt und vom Bund bezahlt. Und ob das mit europäischen Grundrechtsstandards vereinbar ist, wird womöglich bald der EuGH zu klären haben. Continue reading >>
18 September 2015

Dublin, Schengen und der Stöpsel

Deutschland muss in diesen Tagen für seine Flüchtlingspolitik eine Menge Kritik einstecken. Eine nüchterne Betrachtung zeigt: Die Kritik geht im Wesentlichen fehl. Auch wenn es einigen europäischen Staaten nicht gefallen dürfte; im Gegensatz zu ihnen hält Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben in punkto Dublin-Verfahren und Schengen-Besitzstand ein. Wer glaubt, dass Menschen, die enorme Strapazen in Kauf nehmen und sogar bereit sind ihr Leben zu riskieren, erst den Wink der Kanzlerin abwarten müssen, um eine lebensverändernde Entscheidung zu treffen, unterschätzt die Migrationsdynamik gewaltig. Continue reading >>
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