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03 April 2023

Der Gesetzgeber ist zu weit gegangen

Am 29. März 2023, veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Kritiker des Gesetzes werden sich durch die Entscheidung bestätigt sehen, wenn auch nicht vollständig. Denn während das Gericht die Rechtsfolgen kritisiert, bestätigt es im Wesentlichen die Statusentscheidung des Gesetzgebers, Kinderehen, die vor dem sechzehnten Lebensjahr geschlossen wurden, für unwirksam zu erklären. Continue reading >>
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04 February 2021

Gut gemeint und schlecht gemacht

In Dänemark hat ein Amtsvergehensverfahren gegen die ehemalige Migrationsministerin Inger Støjberg begonnen, weil sie 2016 angeordnet hatte, alle nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem minderjährigen Ehepartner zu trennen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht dürfte das mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Auch in Deutschland war es die Trennung eines geflüchteten Ehepaares, die 2017 den Anlass zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen gab. Continue reading >>
20 September 2019

Foreign Ideas about ‘Child Marriage’?

On 4 September 2019, a Frankfurt court ruled that Germany must recognize marriages involving minors that had been concluded within the EU. The case involved a couple who had married in Bulgaria and now resides in Germany. The bride was 17 when she wed. The case throws into sharp relief hidden assumptions within the broader debate about ‘child marriage’ that has occupied German politicians and commentators over the last two years. These assumptions matter because they reflect broader European and international popular and political discussions as well as laws. But they also matter because they ignore a number of important developments over the last century across much of the world in reforming family law. Continue reading >>
17 December 2018

„Möge diesem Gesetz kein langes Leben beschieden sein!“: das Kinderehengesetz vor dem BVerfG

Am 2017 in Kraft getretenen Kinderehegesetz kann man sehen, dass sich unterdrückte Ängste vor fremden Lebensweisen derzeit teils mit solcher Kraft Bahn brechen, dass jede Rationalität des Gesetzgebers verloren geht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, das Gesetz nach Art. 100 GG dem BVerfG vorzulegen, und man darf hoffen, dass es nun wirklich für verfassungswidrig erklärt werden wird – zumindest in seinen schlimmsten Teilen. Continue reading >>
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