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18 August 2023

Planwidrige Regelungslücke Ministerhaftung

Die Überlegungen im Bundesverkehrsministerium zur Haftung von Andreas Scheuer für die Kosten der gescheiterten Pkw-Maut, haben eine Debatte um die vermögensrechtliche Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen in Gang gesetzt. Ihren Kern bildet die Frage, ob das Bundesministergesetz zu dieser Frage planmäßig und beredt schweigt und dadurch eine Haftung aus dem Amtsverhältnis – statt nur aus dem Deliktsrecht – ausschließt. Dieser Debatte fehlt bisher eine historische Fundierung: Ob das Bundesministergesetz beredt schweigt, ist in erster Linie rechtsgeschichtlich zu beantworten. Continue reading >>
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18 August 2023

Scheuers missglückte PKW-Maut

Der Haftung des Bundes gegenüber den Betreiberfirmen der missglückten PKW-Maut hat die Frage aufgeworfen, ob das Ministergesetz anzupassen sei, um Regressansprüche zu ermöglichen. Der Status von Ministern soll nach Auffassung von Jörg Berwanger[1] und Patrick Heinemann zu Haftungsfreiräumen führen. Dafür gibt es jedoch keine überzeugenden Gründe. In alle Abläufe des Vertrages war neben dem früheren Minister Scheuer auch sein beamteter Staatssekretär Dr. Schulz eingebunden. Die im Bericht des Untersuchungsausschusses beschriebenen Tatsachen legen eine gemeinschaftliche Haftung nach § 826 BGB bzw. § 75 BBG nahe. Continue reading >>
05 August 2023

Er haftet

Bundesverkehrsminister Volker Wissing lässt gutachtlich prüfen, ob sein Amtsvorgänger Andreas Scheuer dem Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz schuldet. Scheuer hatte Ende 2018 mit einem Betreiberkonsortium aus dem Unternehmen CTS Eventim und Kapsch einen Vertrag abgeschlossen, der einen pauschalen Schadensersatz von 500 Millionen Euro vorsah. 2023 einigten sich die Parteien auf eine Schadensersatzzahlung des Bundes von 243 Millionen Euro. Kann der Bund diesen Betrag von Scheuer zurückfordern? Continue reading >>
05 August 2023

Er haftet nicht

Anfang Juli teilte das Bundesverkehrsministerium mit, es werde extern prüfen lassen, ob der Bund Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Pkw-Maut-Projekts auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. So sehr man den kochenden Volkszorn vielleicht nachvollziehen kann – er allein bildet für ein solches Begehren noch keine Anspruchsgrundlage. Der Ex-Verkehrsminister muss voraussichtlich nicht haften – und dafür gibt es nicht nur rechtliche, sondern auch gute rechtspolitische Gründe. Continue reading >>
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