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17 January 2020
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Ausgangspunkt ist das Gewaltverbot, nicht die Rechtfertigung

Das Gewaltverbot, ein Grundpfeiler des Völkerrechts, verbietet grundsätzlich die Anwendung von Gewalt gegen einen anderen Staat. Es ist zwingendes Recht. Nur ausnahmsweise ist der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt. Schon aus diesem Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis folgt, dass die USA die Gründe für eine Rechtfertigung selbst vorbringen müssten. Der bisherige Begründungsansatz der USA vermag diese Verstöße jedoch nicht hinreichend zu rechtfertigen. Continue reading >>
10 January 2020

Possibly War

USA, Iran, Germany, Poland, India, Austria, Chile, and a whole lot more Continue reading >>
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08 January 2020

Ramstein: Deutschlands Mitverantwortung für völkerrechts­widrige Drohnenangriffe

Nach der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani am 3. Januar 2020 bei einer Reise in den Irak debattiert die Völkerrechtswissenschaft darüber, ob die Tötung rechtlich zulässig war und kommt recht einhellig zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war. Was bislang in der Debatte wenig erörtert wurde: Die Exekution wäre ohne deutsche Unterstützung nicht möglich gewesen. Kampfdrohnen wie die MQ-9 Reaper, die Soleimani tötete, werden über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz koordiniert. Deutschland muss seine Mitverantwortung für die Drohnentoten im “Krieg gegen den Terror” dringend politisch und juristisch klären. Continue reading >>
05 January 2020

Die Tötung von Qassem Soleimani

Die Tötung des hochrangigen iranischen Generals Qassem Soleimani hält die Welt in Atem. Die völkerrechtliche Rechtslage ist einerseits nicht sonderlich komplex, wobei der Fall andererseits dazu angetan ist, Zweifel ob der Leistungsfähigkeit der völkerrechtlichen Regeln weiter zu befeuern und sich Sorgen über die Entwicklung des Völkerrechts zu machen. Vor allem aber unterstreicht er die Besonderheiten des US-amerikanischen Verfassungsrechts, welches mit seiner starken Fokussierung auf die Entscheidungsbefugnis einer einzelnen Person, des US-Präsidenten, kaum in der Lage ist, wirksame „checks and balances“ für den tödlichen Einsatz bewaffneter Gewalt im Ausland zu setzen. Continue reading >>
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