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26 July 2024
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Kein Startschuss für Abschiebungen nach Syrien

Laut OVG Nordrhein-Westfalen besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr aufgrund des Bürgerkriegs; Rückkehrer:innen hätten außerdem keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten. Das Politik- und Medienecho war gewaltig. Die Urteilsgründe zeigen allerdings, dass die große politische und mediale Aufmerksamkeit in keinem Verhältnis zum Inhalt der Entscheidung steht. Continue reading >>
06 September 2021

Die List(e) mit den „kleinen sicheren Herkunftsstaaten“

Die Idee mit der List(e) „kleiner sicherer Herkunftsstaaten“ mag sympathisch klingen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter eine verfassungswidrige Umgehung des Zustimmungserfordernisses des Bundesrats zur Erweiterung der Liste sog. sicherer Herkunftsstaaten unter dem Deckmantel des Unionsrechts. Continue reading >>
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25 January 2019

Ein bisschen Verfolgung kann so schlimm nicht sein? Sicherheit in Herkunftsstaaten ist keine Frage des politischen Willens

Vor einer Woche hat der Bundestag beschlossen, Georgien sowie die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Angesichts der Zuständigkeit des Gesetzgebers entsteht der Eindruck, dass es eine Frage des politischen Willens sei, ob Länder sicher sind. Das wird der verfassungsrechtlichen Konzeption aber nicht gerecht. Continue reading >>
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06 December 2018

Kafkaeske Rechtsetzung – Der Ausschluss von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten vom Arbeitsmarkt

Da ist er also, der Entwurf für das sogenannte Zuwanderungsgesetz. Aber statt geduldeten Beschäftigten und Auszubildenden sowie ihren Betrieben Sicherheit zu bieten, sieht der Entwurf zahlreiche Verschärfungen des Aufenthaltsrechts vor. Unter anderem sollen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten mit einer tautologischen Konstruktion vollständig von Arbeit und Ausbildungsduldung ausgeschlossen werden. Betroffen wären vor allem Rom*nja. Continue reading >>
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28 November 2018

Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig

Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht. Eine vorherige Abschiebung ist europarechtswidrig. Continue reading >>
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